§ 13 Ehrenrat – Wenn's mal knifflig wird
Wo Menschen mit Herzblut zusammenkommen, kann es auch mal unterschiedliche Meinungen geben. Für genau diese Fälle gibt es unseren Ehrenrat.
Der Ehrenrat besteht aus drei stimmberechtigten Vereinsmitgliedern. Sollte einmal jemand verhindert sein, kann der Kommandant für Ersatz sorgen und ein weiteres Mitglied benennen.
Kommt es zu einer Meinungsverschiedenheit, die nicht bei einem gemeinsamen Kölsch oder einer Tasse Kaffee geklärt werden kann, wird der Ehrenrat als neutrale Schlichtungsstelle tätig. Die Anrufung erfolgt über den Vorstand. Beide Parteien haben dabei das Recht, jeweils eine Vertrauensperson als zusätzlichen Ehrenrichter vorzuschlagen.
Die Mitglieder des Ehrenrates werden von der Mitgliederversammlung auf unbestimmte Zeit gewählt und bestimmen ihren Vorsitzenden selbst.
Auch wenn es um die Beschwerde eines ausgeschlossenen Mitglieds geht, hat der Ehrenrat das letzte Wort. Seine Entscheidungen sind verbindlich und endgültig – quasi unser vereinsinternes „höchstes Gericht“, allerdings ohne Roben und Richterhammer.
Unser Ziel dabei ist immer dasselbe: Fairness, Zusammenhalt und ein respektvolles Miteinander im Verein.
Den offiziellen Text findet man in der Satzung!
Mitglieder des Ehrenrats:
Andrea Hild gewählt auf der MGV vom 28.04.2014
Dirk Danlowski gewählt auf der MGV vom 28.04.2014
Ursula Willumat gewählt auf der MGV vom 23.04.2015
Kontaktaufnahme zu den Mitgliedern des Ehrenrat auf vereinsüblichem Weg!