2G-Regeln oder 3G-Regeln für Veranstaltungen während der Session 2021/2022

Die seit dem 20.08.21 gültige neue Corona Schutzverordnung für NRW besagt, dass z.B. Veranstaltungen wie eine Karnevalssitzung momentan nach den 3G-Regeln durchführbar sind. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 17.09.2021.

Wenn ab Oktober aller Wahrscheinlichkeit nach die Antigen-Schnelltests nicht mehr kostenfrei angeboten werden, richtet sich die Prinzengarde Leverkusen darauf ein ihre Sitzung im Januar 2022 nach den 2G-Regeln durchzuführen.