für das Korps der Karnevalsgesellschaft Prinzengarde Leverkusen 1937
e.V.
Im Korps der KG Prinzengarde Leverkusen 1937 e.V. (PGL) werden die aktiven
Mitglieder geführt. Die Geschäftsordnung (GO) des Korps ist eine Ergänzung zu
den Bestimmungen in der Satzung und für alle aktiven Mitglieder genau so
bindend wie die Satzung selbst.
Das Korps besteht aus:
-
Der Prinzenwache
-
Dem Tanzmariechen und Tanzoffizier
-
Dem Reservekorps
Der Kommandant ist verantwortlich für das gesamte Korps.
Der Korpsführer ist der Wachoffizier, bei dessen Abwesenheit der stellv.
Wachoffizier. Er führt das Korps im Rahmen der vom Vorstand der PGL beschlussfähig
erteilten Aufgaben in kommando- und verwaltungstechnischer Hinsicht voll
verantwortlich.
Die einzelnen Dienstgrade und deren Verleihung werden durch eine gesonderte
Verordnung geregelt, die als Anhang zur GO geführt wird.
Die Vorstandsmitglieder des geschäftführenden Vorstandes der PGL sind
Offiziere des Korps. Sollten sie aus den Reihen der Unteroffiziere oder
Mannschaften kommen und dadurch einige Dienstgrade überspringen, haben sie nach
dem Ausscheiden aus dem geschäftsführenden Vorstandes eine Wartezeit bis zur nächsten
Beförderung gem. der Zugehörigkeit zu absolvieren. Hier wird nicht die
75%-Regelung angewendet.
Diese Regelung ist für alle Mitglieder anzuwenden.
Zweck, Ziel und Aufgaben des Korps sind:
-
Offizielle Begleitmannschaft des amtierenden Prinz Karneval zu
Leverkusen;
-
Mitglied der offiziellen Repräsentanz der PGL bei deren öffentlichen
Veranstaltungen, auch in Vertretung der PGL;
-
Förderung der satzungsmäßigen Aufgaben und Ziele der PGL,
insbesondere des geselligen Lebens der PGL-Mitglieder;
-
Abhalten korpseigener Veranstaltungen, um die Geselligkeit und
Kameradschaft der Korpsmitglieder zu fördern und zu festigen. Ebenso die
Kontaktpflege zu anderen befreundeten Gesellschaften und Vereinen, der Öffentlichkeit
und insbesondere der Leverkusener Bevölkerung;
-
Die Teilnahme am offiziellen Karnevalssonntagszug.
Um diese Ziele und Aufgaben zu bewältigen
ist eine größtmögliche Beteiligung notwendig.
Da sich die Wache als Prinzenbegleitung in der Öffentlichkeit präsentiert
ist es notwendig das eine gewisse Ordnung und Disziplin herrscht. Darüber hat
der Wachoffizier das Sagen. Bei Verstößen kann er das Mitglied von den
Auftritten ausschließen. Wenn diese Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg
bringen, kann der Wachoffizier, gemeinsam mit dem Vorstand über weitere
Vorgehensweisen entscheiden.
Uniformen, Dienstgrade und Rangabzeichen
Grundsätzliche Voraussetzung für eine Beförderung in der Prinzenwache ist
der aktive Dienst mit einer Teilnahmeprozentzahl von 75 bei 100 Prozent der
anfallenden Auftrittspunkte für das jeweilige Jahr.
Die Berechnungsgrundlage wird vom Wachoffizier vorgegeben und nachgehalten.
Die Beförderungen erfolgen auf Vorschlag des Wachoffiziers und Beschluss
des Vorstandes.
Der Kommandant nimmt die Beförderungen vor.
Die Beförderungsurkunden für die Prinzenwache werden vom Kommandanten und
dem Wachoffizier unterschrieben.
Dienstgrade
Mannschaften
(die Ziffern bedeuten Jahre mit 75% Teilnahme am aktiven Dienst)
0. Prinzengardist
grünes Schulterstück
1. Gefreiter
wie vor + schmale goldener Balken
2. Obergefreiter
wie vor + zwei schmalen goldenen Balken
3. Hauptgefreiter
wie vor + drei schmalen goldenen Balken
Unteroffiziere
4. Unteroffizier
wie vor + breite Goldlitze 10 mm breit in Längsrichtung
5. Feldwebel
wie vor + breite Goldlitze 10 mm breit und 1 Goldstern
6. Oberfeldwebel
wie vor + breite Goldlitze 10 mm breit und 2 Goldsterne
7. Hauptfeldwebel
wie vor + breite Goldlitze 10 mm breit und 3 Goldsterne
Offiziere
8. Fähnrich
schmales glattes Goldschulterstück
9. Oberfähnrich
wie vor mit 1 Goldstern
10. Leutnant
breites glattes Goldschulterstück
11. Oberleutnant
wie vor mit 1 Goldstern
12. Hauptmann
wie vor mit 2 Goldsternen
13. Major
einfach goldgeflochtenes Schulterstück
14. Oberstleutnant
wie vor mit 1 Goldstern
15. Oberst
wie vor mit 2 Goldsternen
16. Generalmajor
doppelt goldgeflochtenes Schulterstück
17. Generalleutnant
wie vor mit 1 Goldstern
18. General
wie vor mit 2 Goldsternen
19. Generaloberst
wie vor mit 3 Goldsternen
20. Generalfeldmarschall wie
vor mit 2 goldenen Marschallstäben über Kreuz
Litewka
Die Litewka darf nur bei Veranstaltungen, nicht aber bei der
Prinzenbegleitung von Wachemitgliedern, getragen werden. Ausnahme, es handelt
sich um Vorstandsmitglieder bzw. Sitzungsleiter.
Dienstabzeichen werden erst ab Leutnant getragen.
Spiegel in grün
Rechts die Initialen PGL, links
den jeweiligen Dienstgrad.
Der Dienstgrad kann durch Zugehörigkeit in
der Prinzengarde verliehen werden.
Sollte ein Mitglied Aufgrund der
Prinzenbegleitung einen Höheren Dienstgrad besitzen, ist das jeweilige Mitglied
berechtigt, diesen Dienstgrad auf der Litewka zu tragen.
Diese Regelung gilt aber nicht, wenn ein
Mitglied einen geringeren Dienstgrad aufgrund der Prinzenbegleitung besitzt.
(die Ziffern bedeuten Jahre der Mitgliedschaft in der PGL)
11. Leutnant
silberner nach oben gestickter Halbkranz
14. Oberleutnant
wie vor mit 1 gestickten Silberstern
19. Hauptmann
wie vor mit 2 gestickten Silbersternen
22. Major
silbernen geschlossener Kranz
25. Oberstleutnant
wie vor mit 1 gestickten Silberstern
28. Oberst
wie vor mit 2 gestickten Silbersternen
31. Generalmajor
goldener geschlossener Kranz
33. Generalleutnant
wie vor mit 1 gestickten Goldstern
36. General
wie vor mit 2 gestickten Goldsternen
39. Generaloberst
wie vor mit 3 gestickten Goldsternen
42. Generalfeldmarschall
goldener geschlossener Kranz mit 2 goldgestickten Marschallstäben über
Kreuz
Dienststellung und daran gebundene Uniformteile der PGL
Die Dienststellung hat keinen Einfluss auf den Dienstrang, jedoch gehört zu
einer entsprechenden Dienststellung ein entsprechender Dienstrang. Die
Dienststellung wird nur auf der großen Uniform angezeigt.
Der geschäftführende Vorstand (Kommandant, stellv. Kommandant,
Schatzmeister, Geschäftsführer, Präsident, Literat) tragen goldene doppelte
Fangschnüre.
Der geschäftführende Vorstand ist automatisch Leutnant.
Eine einfache Fangschnur tragen:
Offiziere ab Fähnrich
Beim Ausscheiden aus dem geschäftführenden Vorstand bleibt die Uniform
ohne doppelte Fangschnur.
Bekleidungsvorschrift
Grundsätzliches
Die einheitlichen Ausrichtung des Korps verlangt strengste Beachtung der
Bekleidungsvorschrift in jeder Beziehung. Niemand darf etwas tragen was der
Bekleidungsvorschrift nicht entspricht oder in derselben nicht vermerkt ist. Es
dürfen nur einwandfreie Uniformen oder Uniformteile verwendet werden. Ebenso
darf aber auch nicht unterlassen werden, was zur Uniform gehört und
vorgeschrieben ist. Wer hier gegen verstößt, schädigt den Gesamteindruck des
Korps.
Alle Uniformteile werden nach Modell gearbeitet, die Auslieferung aller
Dienstrangabzeichen und Ausrüstungsgegenstände erfolgt nur durch den Zeugwart.
Das Verleihen der Uniform oder von Uniformteilen an fremde Personen ist
nicht gestattet und kann zum Ausschluss aus der PGL führen.
Große Uniform
Fußkorps (Wache) für Mannschaften, Unteroffiziere bis Hauptfeldwebel
Die erste Uniform wird den Mitgliedern von
der PGL zur Verfügung gestellt und ist nach Ausscheiden aus dem Verein
ordnungsgemäß an den Zeugwart zurück zu geben.
Männer:
Waffenrock: aus weißem Tuch, grünen Tuchbesatz mit goldener Litze
paspeliert und blanke Messingknöpfen (große Ausführung), grüne
Schulterklappen.
Weste: aus weißem Tuch mit blanken Messingknöpfen (kleine Ausführung)
Hose: weiße Hose aus Tuch als Stiefelhose gearbeitet, schwarze
Strickgamaschen bis unterhalb des Knies, je Außenseite sechs Messingknöpfe in
großer Ausführung.
Schwarze Halbschuhe, Gardehelm, Spitzenjabot, weiße Handschuhe, Gewehr mit
weiß-grünem Bommeln an der Gewehrmündung.
Marketenderin:
Waffenrock: aus weißem Tuch, grünen Tuchbesatz mit goldener Litze
paspeliert und blanke Messingknöpfen (große Ausführung), grüne
Schulterklappen.
Weiße Bluse oder Pulli.
Weißen langen Tuchrock mit zwei grünen Streifen am unteren Ende.
Schwarze Stiefel, Spitzenjabot, weiße Handschuhe Dreispitz mit Goldlitze
und Federbusch weiß-grün.
Tanzmariechen:
Waffenrock aus weißem Tuch, grünen Tuchbesatz mit goldener Litze
paspeliert und blanke Messingknöpfe (große Ausführung), kurzen Faltenrock mit
goldenen Streifen, weiße Stiefel, Spitzenjabot, weiße Handschuhe, Dreispitz
mit Goldlitze und Federbusch weiß-grün.
Dienst- und Rangabzeichen: Fähnrich
Tanzoffizier:
Waffenrock aus weißem Tuch, grünen Tuchbesatz mit goldener Litze
paspeliert und blanke Messingknöpfen (große Ausführung), weiße Hose aus Tuch
als Stiefelhose gearbeitet, schwarze Stiefel, Spitzenjabot, weiße Handschuhe,
Dreispitz mit Goldlitze und Federbusch weiß-grün, Degen, einfache Fangschnur.
Dienst- und Rangabzeichen: Fähnrich
Offiziere:
Sie verpflichten sich eine eigene Uniform
anfertigen zu lassen.
Wie Fußkorps
Statt Gamaschen
- schwarze Reitstiefel
Statt Gewehr
- Degen
Statt Gardehelm
- Dreispitz mit Goldlitze und Federbusch weiß-grün
Einfache Fangschur.
Kleine Uniform - Litewka
Jedes aktive Mitglied der PGL kann sich auf eigene Kosten eine Litewka anfertigen lassen.
Die kleine Uniform besteht aus:
Litewka aus weißem Tuch mit grünen Bisen, als Zweireiher auf 6 Knöpfe gearbeitet. Die grünen Bisen verlaufen an der gesamten Außennaht, den Schulternähten und an beiden Armaufschlägen. Auf den Kragenenden sind zwei grüne Spiegel aufgenäht. Einmal mit Rangabzeichen und einmal mit „PGL“ Reservekorps. Weißes Hemd mit Sportkragen und schwarzem Querbinder. Schwarze lange Hose, schwarze Strümpfe und schwarzen Halbschuhen, dem Krätzchen der großen Uniform und weißem Handschuhen.
Tragen der Uniform:
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Das Tragen der Uniform, groß oder klein, außerhalb der Session ist nur zu Anlässen erlaubt, die der Vorstand genehmigt hat.
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Die kleine Uniform kann bei Besuchen karnevalistischer Veranstaltungen getragen werden, soweit dieses nicht dem Vereinsinteresse entgegensteht.
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Die Uniformen dürfen nur von Wachemitgliedern oder von Personen denen es vom Vorstand erlaubt, getragen werden.
Leverkusen, den 02.11.2001
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