Geschäftsordnung



 für das Korps der Karnevalsgesellschaft Prinzengarde Leverkusen 1937 e.V.

Im Korps der KG Prinzengarde Leverkusen 1937 e.V. (PGL) werden die aktiven Mitglieder geführt. Die Geschäftsordnung (GO) des Korps ist eine Ergänzung zu den Bestimmungen in der Satzung und für alle aktiven Mitglieder genau so bindend wie die Satzung selbst.

Das Korps besteht aus:

  • Der Prinzenwache

  • Dem Tanzmariechen und Tanzoffizier

  • Dem Reservekorps

Der Kommandant ist verantwortlich für das gesamte Korps.

Der Korpsführer ist der Wachoffizier, bei dessen Abwesenheit der stellv. Wachoffizier. Er führt das Korps im Rahmen der vom Vorstand der PGL beschlussfähig erteilten Aufgaben in kommando- und verwaltungstechnischer Hinsicht voll verantwortlich.

Die einzelnen Dienstgrade und deren Verleihung werden durch eine gesonderte Verordnung geregelt, die als Anhang zur GO geführt wird.

Die Vorstandsmitglieder des geschäftführenden Vorstandes der PGL sind Offiziere des Korps. Sollten sie aus den Reihen der Unteroffiziere oder Mannschaften kommen und dadurch einige Dienstgrade überspringen, haben sie nach dem Ausscheiden aus dem geschäftsführenden Vorstandes eine Wartezeit bis zur nächsten Beförderung gem. der Zugehörigkeit zu absolvieren. Hier wird nicht die 75%-Regelung angewendet.

Diese Regelung ist für alle Mitglieder anzuwenden.

 Zweck, Ziel und Aufgaben des Korps sind:

  • Offizielle Begleitmannschaft des amtierenden Prinz Karneval zu Leverkusen;

  • Mitglied der offiziellen Repräsentanz der PGL bei deren öffentlichen Veranstaltungen, auch in Vertretung der PGL;

  • Förderung der satzungsmäßigen Aufgaben und Ziele der PGL, insbesondere des geselligen Lebens der PGL-Mitglieder;

  • Abhalten korpseigener Veranstaltungen, um die Geselligkeit und Kameradschaft der Korpsmitglieder zu fördern und zu festigen. Ebenso die Kontaktpflege zu anderen befreundeten Gesellschaften und Vereinen, der Öffentlichkeit und insbesondere der Leverkusener Bevölkerung;

  • Die Teilnahme am offiziellen Karnevalssonntagszug.

Um diese Ziele und Aufgaben zu bewältigen ist eine größtmögliche Beteiligung notwendig.

Da sich die Wache als Prinzenbegleitung in der Öffentlichkeit präsentiert ist es notwendig das eine gewisse Ordnung und Disziplin herrscht. Darüber hat der Wachoffizier das Sagen. Bei Verstößen kann er das Mitglied von den Auftritten ausschließen. Wenn diese Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg bringen, kann der Wachoffizier, gemeinsam mit dem Vorstand über weitere Vorgehensweisen entscheiden.

Uniformen, Dienstgrade und Rangabzeichen

Grundsätzliche Voraussetzung für eine Beförderung in der Prinzenwache ist der aktive Dienst mit einer Teilnahmeprozentzahl von 75 bei 100 Prozent der anfallenden Auftrittspunkte für das jeweilige Jahr.

Die Berechnungsgrundlage wird vom Wachoffizier vorgegeben und nachgehalten.

Die Beförderungen erfolgen auf Vorschlag des Wachoffiziers und Beschluss des Vorstandes.

Der Kommandant nimmt die Beförderungen vor.

Die Beförderungsurkunden für die Prinzenwache werden vom Kommandanten und dem Wachoffizier unterschrieben.

Dienstgrade

Mannschaften

(die Ziffern bedeuten Jahre mit 75% Teilnahme am aktiven Dienst)

0. Prinzengardist           grünes Schulterstück

1. Gefreiter                    wie vor + schmale goldener Balken

2. Obergefreiter             wie vor + zwei schmalen goldenen Balken

3. Hauptgefreiter           wie vor + drei schmalen goldenen Balken

Unteroffiziere

4. Unteroffizier               wie vor + breite Goldlitze 10 mm breit in Längsrichtung

5. Feldwebel                  wie vor + breite Goldlitze 10 mm breit und 1 Goldstern

6. Oberfeldwebel           wie vor + breite Goldlitze 10 mm breit und 2 Goldsterne

7. Hauptfeldwebel         wie vor + breite Goldlitze 10 mm breit und 3 Goldsterne

Offiziere

8. Fähnrich                     schmales glattes Goldschulterstück

9. Oberfähnrich              wie vor mit 1 Goldstern

10. Leutnant                  breites glattes Goldschulterstück

11. Oberleutnant           wie vor mit 1 Goldstern

12. Hauptmann              wie vor mit 2 Goldsternen

13. Major                        einfach goldgeflochtenes Schulterstück

14. Oberstleutnant        wie vor mit 1 Goldstern

15. Oberst                     wie vor mit 2 Goldsternen

16. Generalmajor          doppelt goldgeflochtenes Schulterstück

17. Generalleutnant      wie vor mit 1 Goldstern

18. General                    wie vor mit 2 Goldsternen

19. Generaloberst          wie vor mit 3 Goldsternen

20. Generalfeldmarschall    wie vor mit 2 goldenen Marschallstäben über Kreuz

Litewka

Die Litewka darf nur bei Veranstaltungen, nicht aber bei der Prinzenbegleitung von Wachemitgliedern, getragen werden. Ausnahme, es handelt sich um Vorstandsmitglieder bzw. Sitzungsleiter.

Dienstabzeichen werden erst ab Leutnant getragen.

Spiegel in grün

Rechts die Initialen PGL,  links den jeweiligen Dienstgrad.

Der Dienstgrad kann durch Zugehörigkeit in der Prinzengarde verliehen werden.

Sollte ein Mitglied Aufgrund der Prinzenbegleitung einen Höheren Dienstgrad besitzen, ist das jeweilige Mitglied berechtigt, diesen Dienstgrad auf der Litewka zu tragen.

Diese Regelung gilt aber nicht, wenn ein Mitglied einen geringeren Dienstgrad aufgrund der Prinzenbegleitung besitzt.

(die Ziffern bedeuten Jahre der Mitgliedschaft in der PGL)

11. Leutnant                 silberner nach oben gestickter Halbkranz

14. Oberleutnant            wie vor mit 1 gestickten Silberstern

19. Hauptmann            wie vor mit 2 gestickten Silbersternen

22. Major                    silbernen geschlossener Kranz

25. Oberstleutnant            wie vor mit 1 gestickten Silberstern

28. Oberst                   wie vor mit 2 gestickten Silbersternen

31. Generalmajor            goldener geschlossener Kranz

33. Generalleutnant            wie vor mit 1 gestickten Goldstern

36. General                  wie vor mit 2 gestickten Goldsternen

39. Generaloberst            wie vor mit 3 gestickten Goldsternen

42. Generalfeldmarschall            goldener geschlossener Kranz mit 2 goldgestickten Marschallstäben über Kreuz

Dienststellung und daran gebundene Uniformteile der PGL

Die Dienststellung hat keinen Einfluss auf den Dienstrang, jedoch gehört zu einer entsprechenden Dienststellung ein entsprechender Dienstrang. Die Dienststellung wird nur auf der großen Uniform angezeigt.

Der geschäftführende Vorstand (Kommandant, stellv. Kommandant, Schatzmeister, Geschäftsführer, Präsident, Literat) tragen goldene doppelte Fangschnüre.

Der geschäftführende Vorstand ist automatisch Leutnant.

Eine einfache Fangschnur tragen:

            Offiziere ab Fähnrich

Beim Ausscheiden aus dem geschäftführenden Vorstand bleibt die Uniform ohne doppelte Fangschnur.

Bekleidungsvorschrift

Grundsätzliches

Die einheitlichen Ausrichtung des Korps verlangt strengste Beachtung der Bekleidungsvorschrift in jeder Beziehung. Niemand darf etwas tragen was der Bekleidungsvorschrift nicht entspricht oder in derselben nicht vermerkt ist. Es dürfen nur einwandfreie Uniformen oder Uniformteile verwendet werden. Ebenso darf aber auch nicht unterlassen werden, was zur Uniform gehört und vorgeschrieben ist. Wer hier gegen verstößt, schädigt den Gesamteindruck des Korps.

Alle Uniformteile werden nach Modell gearbeitet, die Auslieferung aller Dienstrangabzeichen und Ausrüstungsgegenstände erfolgt nur durch den Zeugwart.

Das Verleihen der Uniform oder von Uniformteilen an fremde Personen ist nicht gestattet und kann zum Ausschluss aus der PGL führen.

Große Uniform

Fußkorps (Wache) für Mannschaften, Unteroffiziere bis Hauptfeldwebel

Die erste Uniform wird den Mitgliedern von der PGL zur Verfügung gestellt und ist nach Ausscheiden aus dem Verein ordnungsgemäß an den Zeugwart zurück zu geben.

Männer:

Waffenrock: aus weißem Tuch, grünen Tuchbesatz mit goldener Litze paspeliert und blanke Messingknöpfen (große Ausführung), grüne Schulterklappen.

Weste: aus weißem Tuch mit blanken Messingknöpfen (kleine Ausführung)

Hose: weiße Hose aus Tuch als Stiefelhose gearbeitet, schwarze Strickgamaschen bis unterhalb des Knies, je Außenseite sechs Messingknöpfe in großer Ausführung.

Schwarze Halbschuhe, Gardehelm, Spitzenjabot, weiße Handschuhe, Gewehr mit weiß-grünem Bommeln an der Gewehrmündung.

Marketenderin:

Waffenrock: aus weißem Tuch, grünen Tuchbesatz mit goldener Litze paspeliert und blanke Messingknöpfen (große Ausführung), grüne Schulterklappen.

Weiße Bluse oder Pulli.

Weißen langen Tuchrock mit zwei grünen Streifen am unteren Ende.

Schwarze Stiefel, Spitzenjabot, weiße Handschuhe Dreispitz mit Goldlitze und Federbusch weiß-grün.

Tanzmariechen:

Waffenrock aus weißem Tuch, grünen Tuchbesatz mit goldener Litze paspeliert und blanke Messingknöpfe (große Ausführung), kurzen Faltenrock mit goldenen Streifen, weiße Stiefel, Spitzenjabot, weiße Handschuhe, Dreispitz mit Goldlitze und Federbusch weiß-grün.

Dienst- und Rangabzeichen: Fähnrich

Tanzoffizier:

Waffenrock aus weißem Tuch, grünen Tuchbesatz mit goldener Litze paspeliert und blanke Messingknöpfen (große Ausführung), weiße Hose aus Tuch als Stiefelhose gearbeitet, schwarze Stiefel, Spitzenjabot, weiße Handschuhe, Dreispitz mit Goldlitze und Federbusch weiß-grün, Degen, einfache Fangschnur.

Dienst- und Rangabzeichen: Fähnrich

Offiziere:

Sie verpflichten sich eine eigene Uniform anfertigen zu lassen.

Wie Fußkorps

Statt Gamaschen            - schwarze Reitstiefel

Statt Gewehr                - Degen

Statt Gardehelm            - Dreispitz mit Goldlitze und Federbusch weiß-grün

Einfache Fangschur.

 Kleine Uniform - Litewka

 Jedes aktive Mitglied der PGL kann sich auf eigene Kosten eine Litewka anfertigen lassen.

Die kleine Uniform besteht aus:

Litewka aus weißem Tuch mit grünen Bisen, als Zweireiher auf 6 Knöpfe gearbeitet. Die grünen Bisen verlaufen an der gesamten Außennaht, den Schulternähten und an beiden Armaufschlägen. Auf den Kragenenden sind zwei grüne Spiegel aufgenäht. Einmal mit Rangabzeichen und einmal mit „PGL“ Reservekorps. Weißes Hemd mit Sportkragen und schwarzem Querbinder. Schwarze lange Hose, schwarze Strümpfe und schwarzen Halbschuhen, dem Krätzchen der großen Uniform und weißem Handschuhen.

Tragen der Uniform:

  1. Das Tragen der Uniform, groß oder klein, außerhalb der Session ist nur zu Anlässen erlaubt, die der Vorstand genehmigt hat.

  1. Die kleine Uniform kann bei Besuchen karnevalistischer Veranstaltungen getragen werden, soweit dieses nicht dem Vereinsinteresse entgegensteht.

  1. Die Uniformen dürfen nur von Wachemitgliedern oder von Personen denen es vom Vorstand erlaubt, getragen werden.

Leverkusen, den 02.11.2001


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